Beleuchtungsstärke
Die Beleuchtungsstärke bezeichnet das Verhältnis von Lichtstrom (Lumen lm) auf die angestrahlte Fläche (Quadratmeter m²) und wird in Lux (lx) ausgedrückt.
Als Grobübersicht mögen die nachstehenden Werte dienen. Es handelt sich um die Mindestbeleuchtungsanforderungen für Arbeitsplätze, die nach DIN EN 12464-1 festgelegt sind. Hier ein unverbindlicher Auszug für Handwerks- und Industriebereiche:
- 20 lx – Lager mit Regalen im Durchgang ohne regelmäßige Personenanwesenheit
- 100 lx – Lagerbereiche in Lager- und Kühlräumen ohne regelmäßige Personenanwesenheit
- 150 lx – Lager mit Regalen bei Personenanwesenheit
- 300 lx – Transport- und Versandbereiche
- 300 lx – Verarbeitung, grob oder mittel
- 500 lx – Verarbeitung, fein
- 750 lx – Endbearbeitung, Inspektion
Was heißt das jetzt für Sie konkret?
Das sind Mindestanforderungen ans Licht, die in der betrieblich denkbar ungünstigsten Situation zur Verfügung stehen müssen! Dieser Fall tritt dann ein, wenn kein Tageslicht vorhanden ist, eine maximale Verschmutzung der Leuchten erreicht ist und wenn die Leuchtmittel bereits stark abgenutzt sind. Diese Faktoren müssen bei der Lichtberechnung richtig eingeschätzt werden (Fachausdruck dafür: Wartungsfaktor)
Alles im grünen Bereich?
Altanlagen erfüllen diese Anforderungen meistens nicht!
Bei Neuanlagen oder Sanierungen können Sie wichtige Entscheidungen treffen, damit die gewünschte Leuchtstärke auch dauerhaft erhalten bleibt.
Was ist noch wichtig beim Thema Beleuchtungsstärke?
Sorgen Sie für möglichst gleichmäßige Beleuchtungsintensität ohne zu große Helligkeitsunterschiede oder Schattenbildungen und ohne Blendung. Andererseits wäre es Energieverschwendung, wenn im Lager die gleiche Helligkeit wie im Prüflabor vorherrscht. Hier kommt es auf den richtigen Kompromiß an, wir beraten Sie gern!
>>>Hier finden Sie ein Formblatt, damit keine Angaben vergessen werden.<<<